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Ferienwohnung Sorgschrofen ...

Unsere Ferienwohnung Sorgschrofen ist ca. 55 m2 groß und in Richtung Süden ausgerichtet.
Sie verfügt über einen großen Balkon mit direktem Blick auf unseren Hausberg - den Sorgschrofen.
Für 2-4 Personen

Ausstattung/ Allgemeines:
  • 55m² Wohnfläche mit Südbalkon
  • Schlafzimmer
  • Wohn/Esszimmer
  • Moderne Küchenzeile mit Induktionskochfeld, Backofen und Spülmaschine
  • Kaffemaschine, Wasserkocher
  • Bad mit Dusche/WC
  • Föhn, Kosmetikspiegel
  • SAT-TV im Wohn/Esszimmer und Schlafzimmer
  • Safe
  • Bett-, Tischwäsche, Handtücher
  • Brötchen-Service
  • Gratis W-LAN
  • Kinderbett und Hochstuhl auf Anfrage verfügbar
Sonstiges:
  • Bitte beachten Sie, dass alle Wohnungen "NICHTRAUCHER-WOHNUNGEN" sind.
  • Check-in: ab 14 Uhr
  • Check-out: bis 10 Uhr

Aktueller Belegungsplan:

Belegt = rot
Preise*:
Sommersaison:
für 2 Personen:                    85 Euro/Nacht   -   ab 2023: 90 Euro/Nacht
für jede weitere Person:    15 Euro/Nacht
Hunde:                                   10 Euro/Nacht
Endreinigung:                      50 Euro

Wintersaison:
für 2 Personen:                    90 Euro/Nacht   -   ab 2023: 95 Euro/Nacht
für jede weitere Person:    20 Euro/Nacht
Hunde:                                   10 Euro/Nacht
Endreinigung:                      50 Euro

Weihnachts- und Faschingsferien:
für 2 Personen:                    95 Euro/Nacht   -   ab 2023: 100 Euro/Nacht
für jede weitere Person:    20 Euro/Nacht
Hunde:                                   15 Euro/Nacht
Endreinigung:                      50 Euro

Alle Übernachtungspreise zzgl. Kurtaxe in Höhe des festgesetzten Betrages durch das ortsansässige Tourismusamt
* Stornobedingungen
Eine kostenlose Stornierung ist nur dann möglich:
  • wenn es von Seiten der Regierung eine erneute Reisebeschränkung sowie eine Ausgangsbeschränkung für Jungholz ausgesprochen wird. Sollte bereits eine Zahlung geleistet sein, begleichen wir diese nur mit einem Gutschein.
  • Bis spätestens sechs Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Gast als auch Beherbergungsbetrieb, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag lösen.
    Beachten Sie: Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
Kein kostenloser Stornoschutz besteht:
  • wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen.
  • wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind.
  • wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) vorsorglich in Quarantäne müssen.
  • Nach dem sechsten Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann dieser vom Vertrag zurücktreten.
    In diesem Fall ist jedoch eine „Stornogebühr“ zu entrichten.
    Beachten Sie: Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingegangen sein.
    Die Höhe der Stornogebühr wird gestaffelt zwischen 50 % und 100 % der Gesamtkosten bemessen, je nach Stornierungszeitpunkt.
    5 bis 3 Monate 50 %, 2 Monate 80 %, 1 Monat 90 %, weniger als 1 Monat 100 %
    Dies gilt auch bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise.
Bei voller & tatsächlicher Neubelegung ist die Stornierung kostenfrei.Wir empfehlen Ihnen daher dringend eine Reiserücktrittsversicherung, die die oben genannten Vertragsbedingungen abdeckt!

Impressum  -  Datenschutz
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