Ferienwohnung Sorgschrofen ...
Unsere Ferienwohnung Sorgschrofen ist ca. 55 m2 groß und in Richtung Süden ausgerichtet.
Sie verfügt über einen großen Balkon mit direktem Blick auf unseren Hausberg - den Sorgschrofen.
Für 2-4 Personen
Sie verfügt über einen großen Balkon mit direktem Blick auf unseren Hausberg - den Sorgschrofen.
Für 2-4 Personen
Ausstattung/ Allgemeines:
- 55m² Wohnfläche mit Südbalkon
- Schlafzimmer
- Wohn/Esszimmer
- Moderne Küchenzeile mit Induktionskochfeld, Backofen und Spülmaschine
- Kaffemaschine, Wasserkocher
- Bad mit Dusche/WC
- Föhn, Kosmetikspiegel
- SAT-TV im Wohn/Esszimmer und Schlafzimmer
- Safe
- Bett-, Tischwäsche, Handtücher
- Brötchen-Service
- Gratis W-LAN
- Kinderbett und Hochstuhl auf Anfrage verfügbar
Sonstiges:
- Bitte beachten Sie, dass alle Wohnungen "NICHTRAUCHER-WOHNUNGEN" sind.
- Check-in: ab 14 Uhr
- Check-out: bis 10 Uhr
Aktueller Belegungsplan:
Belegt = rot
Preise*:
Sommersaison:
für 2 Personen: 85 Euro/Nacht - ab 2023: 90 Euro/Nacht
für jede weitere Person: 15 Euro/Nacht
Hunde: 10 Euro/Nacht
Endreinigung: 50 Euro
für 2 Personen: 85 Euro/Nacht - ab 2023: 90 Euro/Nacht
für jede weitere Person: 15 Euro/Nacht
Hunde: 10 Euro/Nacht
Endreinigung: 50 Euro
Wintersaison:
für 2 Personen: 90 Euro/Nacht - ab 2023: 95 Euro/Nacht
für jede weitere Person: 20 Euro/Nacht
Hunde: 10 Euro/Nacht
Endreinigung: 50 Euro
für 2 Personen: 90 Euro/Nacht - ab 2023: 95 Euro/Nacht
für jede weitere Person: 20 Euro/Nacht
Hunde: 10 Euro/Nacht
Endreinigung: 50 Euro
Weihnachts- und Faschingsferien:
für 2 Personen: 95 Euro/Nacht - ab 2023: 100 Euro/Nacht
für jede weitere Person: 20 Euro/Nacht
Hunde: 15 Euro/Nacht
Endreinigung: 50 Euro
für 2 Personen: 95 Euro/Nacht - ab 2023: 100 Euro/Nacht
für jede weitere Person: 20 Euro/Nacht
Hunde: 15 Euro/Nacht
Endreinigung: 50 Euro
Alle Übernachtungspreise zzgl. Kurtaxe in Höhe des festgesetzten Betrages durch das ortsansässige Tourismusamt
* Stornobedingungen
Eine kostenlose Stornierung ist nur dann möglich:
Eine kostenlose Stornierung ist nur dann möglich:
- wenn es von Seiten der Regierung eine erneute Reisebeschränkung sowie eine Ausgangsbeschränkung für Jungholz ausgesprochen wird. Sollte bereits eine Zahlung geleistet sein, begleichen wir diese nur mit einem Gutschein.
- Bis spätestens sechs Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Gast als auch Beherbergungsbetrieb, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag lösen.
Beachten Sie: Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
- wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen.
- wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind.
- wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) vorsorglich in Quarantäne müssen.
- Nach dem sechsten Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann dieser vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall ist jedoch eine „Stornogebühr“ zu entrichten.
Beachten Sie: Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingegangen sein.
Die Höhe der Stornogebühr wird gestaffelt zwischen 50 % und 100 % der Gesamtkosten bemessen, je nach Stornierungszeitpunkt.
5 bis 3 Monate 50 %, 2 Monate 80 %, 1 Monat 90 %, weniger als 1 Monat 100 %
Dies gilt auch bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise.